Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Koblenz vom 19. September 2018 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Beide waren als LKW-Fahrer bei der Spedition S. beschäftigt. Ihr Verhältnis war aufgrund von Meinungsverschiedenheiten, unter anderem betreffend die Sauberkeit des beiden als Fahrer zugeteilten LKWs, angespannt.
Am 26. Oktober 2017 gegen 18.30 Uhr begab sich der Kläger zu seiner Arbeitsstelle, um die Nachtschicht anzutreten. In den Räumlichkeiten der Firma traf er auf den Beklagten, woraufhin es zu einer Auseinandersetzung zwischen beiden Parteien kam, deren genauer Ablauf streitig ist.
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