Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16.04.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.365,48 € brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus je 341,37 € monatlich, beginnend mit dem 01.10.2014, zu zahlen (Monate September bis Dezember 2014).
Die Beklagte wird verurteilt, weitere 3.072,33 € brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus je 341,37 € monatlich, beginnend mit dem 01.02.2015 zu zahlen (Monate Januar bis September 2015).
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Vergütung des Klägers auf der Grundlage einer Tätigkeit als Leiter der Anästhesiepflege nach Entgeltgruppe 9 d Stufe 4
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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