Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach a.M. vom 24.09.2014 - 5 Ca 268/14 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob eine mehrjährige ununterbrochene Krankheitszeit der Arbeitnehmerin in ein Arbeitszeugnis aufgenommen werden darf.
Die Beklagte ist ein Internet-Unternehmen. Die am xxxxxxxx geborene, mit einem GdB von 50 schwerbehinderte Klägerin war vom 1. Januar 2007 bis 15. März 2014 als Bilanzbuchhalterin bei der Beklagten beschäftigt. Nach eigenem Vortrag war die Klägerin seit 27. Juli 2009 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchgehend arbeitsunfähig krank.
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