LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.02.2015
16 Sa 1387/14
Normen:
GewO § 109;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 24.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 268/14

Anforderungen an den Inhalt eines ArbeitszeugnissesPflicht zur Angabe einer mehrjährigen krankheitsbedingten Ausfallzeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.02.2015 - Aktenzeichen 16 Sa 1387/14

DRsp Nr. 2016/13589

Anforderungen an den Inhalt eines Arbeitszeugnisses Pflicht zur Angabe einer mehrjährigen krankheitsbedingten Ausfallzeit

Orientierungssätze: Eine mehrjährige krankheitsbedingte Ausfallzeit einer Arbeitnehmerin ist im Zeugnis anzugeben, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die ein aktuelles in der Praxis angewandtes Fachwissen erfordert. Die Arbeitnehmerin war seit 1.1.2007 als Bilanzbuchhalterin bei der Beklagten beschäftigt und seit Ende Juli 2009 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 15. März 2014 ununterbrochen arbeitsunfähig krank.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach a.M. vom 24.09.2014 - 5 Ca 268/14 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 109;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, ob eine mehrjährige ununterbrochene Krankheitszeit der Arbeitnehmerin in ein Arbeitszeugnis aufgenommen werden darf.

Die Beklagte ist ein Internet-Unternehmen. Die am xxxxxxxx geborene, mit einem GdB von 50 schwerbehinderte Klägerin war vom 1. Januar 2007 bis 15. März 2014 als Bilanzbuchhalterin bei der Beklagten beschäftigt. Nach eigenem Vortrag war die Klägerin seit 27. Juli 2009 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchgehend arbeitsunfähig krank.