Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 6. Juli 2017, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche des Klägers für die Monate August und September 2016.
Die Beklagte betreibt ein Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Sie hatte einen größeren Auftrag bei einem Unternehmen für Anlagenbau in Aussicht, der ihr letztlich nicht erteilt worden ist. Die Mutter des Geschäftsführers der Beklagten sprach den Kläger in der ersten Juliwoche 2016 an, ob er mit ihr zu dem potentiellen Auftraggeber nach Nürnberg fahren könne, um dort an einem Gespräch über das Projekt teilzunehmen. Für diesen Tag zahlte die Beklagte dem Kläger eine Vergütung in bar. Nach dem Vortrag des Klägers sollen ihm € 250,00, nach dem Vortrag der Beklagten € 200,00 gezahlt worden sein.
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