Auf die Beschwerde der Bet. zu 1 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 12.12.2016 - Az. 5 BVGa 154/16 - abgeändert:
Der Wahlvorstand wird verpflichtet, den von der Gewerkschaft I... M... in der Schlussfassung mit Datum vom 25.11.2016 eingereichten Wahlvorschlag mit dem Kennwort "I... M... Liste" für die Betriebsratswahl am 17.01.2017 im Betrieb der Bet. zu 2 zuzulassen.
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