LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.03.2012
19 Sa 1342/11
Normen:
KSchG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 3 Ca 435/10 - 4.5.2012,

Anforderungen an das Bestehen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zum Ausschluss einer ordentlichen Beendigungskündigung; Rechtsfolgen der Besetzung von Arbeitsplätzen mit Leiharbeitnehmern

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.03.2012 - Aktenzeichen 19 Sa 1342/11

DRsp Nr. 2012/17305

Anforderungen an das Bestehen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zum Ausschluss einer ordentlichen Beendigungskündigung; Rechtsfolgen der Besetzung von Arbeitsplätzen mit Leiharbeitnehmern

Besteht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz ggfs. auch zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen, ist eine ordentliche Beendigungskündigung ausgeschlossen. Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit setzt einen freien Arbeitsplatz voraus, für den der Arbeitnehmer die erforderlichen Qualifikationen hat. Als frei gelten Arbeitsplätze, die vorübergehend mit Leiharbeitnehmern besetzt sind. Als frei gelten ebenfalls Dauerarbeitsplätze, die nach einer Entscheidung des Arbeitgebers mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 04. Mai 2011 - 3 Ca 435/10 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und um die Weiterbeschäftigung des Klägers.