Unter Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 28. August 2012 -
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Mit Beschluss vom 09. November 2011 hat das Arbeitsgericht dem Kläger Prozesskostenhilfe ab Antragstellung unter Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten bewilligt und ihm zunächst eine monatliche Rate in Höhe von 200,00 EUR auferlegt.
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