Die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.09.2010 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Wahl zur Hauptbetriebsvertretung der Stationierungsstreitkräfte "USAFE.".
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