Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 16. März 2011 -
Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle vom 27. November 2010 "Betriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung einer Videoüberwachung" rechtsunwirksam ist.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruches.
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