LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.03.2016
9 Sa 2236/15
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2016, 10
NZA 2016, 14
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 28.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 54 Ca 4805/15

Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen arglistiger TäuschungUnbegründete Feststellungsklage des Arbeitnehmers bei unzureichenden Darlegungen zur Täuschung über Einzelheiten des als Ausgleich angebotenen Arbeitsplatzes

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.03.2016 - Aktenzeichen 9 Sa 2236/15

DRsp Nr. 2016/9348

Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen arglistiger Täuschung Unbegründete Feststellungsklage des Arbeitnehmers bei unzureichenden Darlegungen zur Täuschung über Einzelheiten des als Ausgleich angebotenen Arbeitsplatzes

Als Grund für eine Anfechtung eines Aufhebungsvertrages bei gleichzeitigem Angebot eines anderen Arbeitsplatzes reicht es nicht aus, wenn sich eine Seite ohne Täuschungshandlung oder Verletzung von Aufklärungspflichten der anderen Seite falsche Vorstellungen von diesem anderen Arbeitsplatz und den dortigen Arbeitsbedingungen gemacht hat.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. Oktober 2015, 54 Ca 4805/15 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages.

Der Kläger ist seit 1. August 1985 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern tätig, seit 1988 als Lagerist gegen ein monatliches Bruttoentgelt von 2.049,00 Euro bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich.