Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 09.06.2011 -
Die gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens und die durch das erstinstanzliche Urteil ausgelösten Kosten werden nicht erhoben.
Die durch das Berufungsverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.068,50 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz darüber, ob das erstinstanzliche Urteil aufzuheben ist.
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