LAG Niedersachsen - Urteil vom 19.08.2011
16 Sa 833/10
Normen:
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 09.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 225/09

Anfechtung einer Vertragsänderung bei widerrechtlicher Drohung der Arbeitgeberin mit einseitiger Minderung der Vergütung; Unmöglichkeit vertragsgemäßer Beschäftigung bei Wegfall des Arbeitsplatzes

LAG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2011 - Aktenzeichen 16 Sa 833/10

DRsp Nr. 2011/20878

Anfechtung einer Vertragsänderung bei widerrechtlicher Drohung der Arbeitgeberin mit einseitiger Minderung der Vergütung; Unmöglichkeit vertragsgemäßer Beschäftigung bei Wegfall des Arbeitsplatzes

Die Drohung mit einer einseitigen Vergütungsreduzierung ist widerrechtlich i.S. § 123 Abs. 1 BGB, wenn der Arbeitgeber die Vertragsänderung nur im Wege der Änderungskündigung durchsetzen könnte.

Leitsatz der Redaktion: Ist der bislang vom Arbeitnehmer im Betrieb wahrgenommene Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden, kann die ursprünglich von der Arbeitgeberin geschuldete Leistung der Beschäftigung auf diesem Arbeitsplatz nicht mehr erbracht werden; diese Leistung ist objektiv unmöglich geworden.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 9.04.2010 - 7 Ca 225/09 - teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, den Kläger als Wareneingangsleiter zu beschäftigen.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 6/25 und die Beklagte zu 19/25.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand: