1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az.:
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten an die Klägerin eine sogenannte "Retention Payment" zu bezahlen.
Die Klägerin war bei der Q. AG (nachfolgend: Schuldnerin) zuletzt als leitende Angestellte und Senior Director im kaufmännischen Bereich mit einem Jahreszieleinkommen von 0,- € brutto beschäftigt.
Der Q.-Konzern und die Schuldnerin gerieten im Verlaufe der Jahre 2007 und 2008 in finanzielle Schwierigkeiten, nachdem der Umsatz um einen Milliardenbetrag zurückging.
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