A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer am 16.03.2006 bei der Beteiligten zu 4 (Arbeitgeberin) durchgeführten Betriebsratswahl. Aus der Wahl ist der Beteiligte zu 3 (Betriebsrat) hervorgegangen. Bei der Beteiligten zu 2 (IG Metall) handelt es sich um eine im Betrieb der Arbeitgeberin vertretene Gewerkschaft, bei der Beteiligten zu 1 um deren Verwaltungsstelle X..
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