LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 12.01.2007
8 TaBV 55/06
Normen:
BetrVG § 14 § 18 § 19 Abs. 1 ; WO § 6 § 7 Abs. 2 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 09.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 9/06

Anfechtung einer Betriebsratswahl bei Verstoß gegen Prüfungspflicht des Wahlvorstandes - Pflicht zur unverzüglichen Prüfung kurz vor Abgabeschluss eingereichter Wahlvorschläge

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.01.2007 - Aktenzeichen 8 TaBV 55/06

DRsp Nr. 2007/18043

Anfechtung einer Betriebsratswahl bei Verstoß gegen Prüfungspflicht des Wahlvorstandes - Pflicht zur unverzüglichen Prüfung kurz vor Abgabeschluss eingereichter Wahlvorschläge

1. Entsprechend dem Zweck des § 7 Abs. 2 Satz 2 WO besteht eine Pflicht des Wahlvorstandes zur möglichst raschen Prüfung von Wahlvorschlägen und entsprechender Unterrichtung insbesondere dann, wenn der Ablauf der Frist zur Erreichung der Vorschläge unmittelbar bevorsteht; am letzten Tag der Einreichungsfrist hat der Wahlvorstand Vorkehrungen zu treffen, um kurzfristig zusammenzutreten und eingehende Wahlvorschläge prüfen zu können.2. Wird eine Vorschlagsliste erst kurz vor Ablauf der Frist beim Wahlvorstand eingereicht, tragen die Einreicher zwar grundsätzlich das Risiko, dass ein möglicherweise zur Ungültigkeit führender Mangel des Wahlvorschlages innerhalb der Frist nicht mehr behoben werden kann; dies entbindet den Wahlvorstand jedoch nicht von der Pflicht, die Prüfung von Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit etwa vorhandene Mängel rechtzeitig geheilt werden können.