Auf die Berufung der Beklagten zu 2) und 3) wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 23.01.2013 - 3 Ca 1359 b/12 - teilweise geändert: Die Anträge zu 4.) bis 6.) werden abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren nur über den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses.
1. - 3. 4. 5. 6. 7.
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