Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 03.12.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages und einer betriebsbedingten Kündigung.
Der Kläger ist seit November 2002 bei der Beklagten als Busfahrer im Liniendienst für den R R und die D K beschäftigt.
Mit Schreiben vom 17.07.2015 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 30.11.2015 aufgrund eines von der Beklagten vorgetragenen Auftragsverlustes.
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