I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Neuwahl des Personalausschusses des Betriebsrates und über seine personelle Zusammensetzung.
Bei der Wahl des Betriebsrates im Werk S. des Arbeitgebers im Jahre 2002 entfielen auf die Liste der IG Metall 32 Sitze, auf die Liste der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) 2 Sitze und ein Sitz auf einen unabhängigen Wahlvorschlag. Über die CGM-Liste wurden die beiden Antragsteller in den Betriebsrat gewählt.
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