I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der im Betrieb der Antragstellerin durchgeführten Betriebsratswahl vom 10.04.2002. Ferner darum, ob die Arbeitnehmer, die der Antragstellerin von der Firma H... überlassen werden, bei der Antragstellerin zum Betriebsrat wählbar sind und für die Feststellung der Betriebsratsgröße mitzählen.
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