Der Kläger ist Konkursverwalter der Firma W.-GmbH in G. Bei dieser war der Beklagte von 1948 bis zum 30. September 1974 als Leitender Angestellter beschäftigt. Die Firma W. erteilte ihren Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungszusagen, die durch Rückdeckungsversicherungen bei verschiedenen Versicherungsunternehmen finanziert werden sollten. Als Leitender Angestellter erhielt der Beklagte im Jahre 1954 eine darüber hinausgehende individuelle Versorgungszusage, die mehrfach ergänzt wurde und Alters-, Invaliden- und Witwenversorgung vorsah. Auch für diese Versorgungszusage wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, und zwar die Versicherungsverträge Nr. ... .
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