Die Parteien streiten um die Anerkennung von Beschäftigungszeiten.
Die am 23.11.1952 geborene Klägerin arbeitet derzeit als Fachkrankenschwester für Anästhesie in dem vom beklagten Freistaat getragenen Klinikum ... zu einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt DM 2.300,00.
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