Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger, ein 1988 gegründeter und eingetragener Verein, dessen Vereinszweck auf eine naturnahe und ökologische Jagd gerichtet ist, verfolgt mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung die erstrebte Anerkennung als mitwirkungsberechtigte Vereinigung von Jägern weiter.
Den Antrag des Klägers vom 13. Oktober 2015 auf Anerkennung als mitwirkungsberechtigte Vereinigung der Jäger gemäß Art.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|