LSG Bayern - Urteil vom 20.01.2010
L 2 U 257/08
Normen:
SGB VII § 56 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 25.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 310/05

Anerkennung eines Halswirbelsäulentraumas als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

LSG Bayern, Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen L 2 U 257/08

DRsp Nr. 2010/5377

Anerkennung eines Halswirbelsäulentraumas als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

Das Phänomen des "beschwerdefreien Intervalls" schließt bereits anamnestisch eine makro-strukturelle Verletzung der Halswirbelsäule mit Sicherheit aus. Ein beschwerdefreies Intervall vom Zeitpunkt des Unfalls am frühen Abend zumindest bis in die Nacht hinein spricht gegen einen erheblicheren Schaden an der Halswirbelsäule. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 25. Januar 2008 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 56 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung einer Verletztenrente.