Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 21.02.2017 und der Bescheid der Beklagten vom 22.09.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.05.2016 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, das Ereignis vom 14.04.2015 als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten steht die Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Streit.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|