Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. August 2010 - 11/3 Ca 5079/08 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Begleichung diverser Entgeltforderungen, eine Sozialplanabfindung sowie Gehaltsabrechnungen.
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