Das Arbeitsgericht Celle wird als zuständiges Gericht bestimmt.
I.
Mit einer am 23.12.2013 beim Arbeitsgericht Köln eingegangenen Klage begehrt die Klägerin von dem Beklagten im Zusammenhang mit einem früheren Beschäftigungsverhältnis die Zahlung von Schadensersatz. Soweit sie mit dem Klageantrag zu 1) die Zahlung von 2.039,17 € geltend macht, wird die Klage mit der Nichtherausgabe von Gegenständen begründet.
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