BAG - Urteil vom 27.03.2007
3 AZR 60/06
Normen:
GG Art. 20 Abs. 3 Art. 28 Abs. 1 S. 1 ; Vergütungstarifvertrag (vom 20. November 2003), geschlossen zwischen dem Arbeitgeberverband von Gas-, Wasser- und Elektrizitätsunternehmungen e. V., dem Verein Rheinischer Braunkohlenbergwerke e. V. und ver.di und der IG BCE;
Fundstellen:
AP Nr. 57 zu § 2 BetrAVG
BB 2007, 2522
DB 2008, 536
DB 2008, 648
NZA 2008, 133
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 02.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 876/05
ArbG Essen, vom 18.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 411/05

Altersversorgung; Berechnung der Betriebsrente bei Frühpensionierung - Ruhegehaltsfähiges Einkommen bei Frühpensionierung; Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur 55er-Regelung; authentische Interpretation einer Betriebsvereinbarung durch die Betriebspartner

BAG, Urteil vom 27.03.2007 - Aktenzeichen 3 AZR 60/06

DRsp Nr. 2007/18795

Altersversorgung; Berechnung der Betriebsrente bei Frühpensionierung - Ruhegehaltsfähiges Einkommen bei Frühpensionierung; Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur "55er-Regelung"; authentische Interpretation einer Betriebsvereinbarung durch die Betriebspartner

Orientierungssätze: 1. Die Veränderungssperre (§ 2 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG) führt dazu, dass sich spätere Erhöhungen des ruhegeldfähigen Einkommens auf die Höhe der Versorgungsanwartschaft vorzeitig ausgeschiedener Arbeitnehmer nicht auswirken (§ 2 Abs. 5 BetrAVG). 2. Gebrauchen die Betriebspartner in einer Betriebsvereinbarung einen Begriff, der in den einschlägigen Tarifverträgen in einer bestimmten Bedeutung verwandt wird, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie ihn gleichfalls in diesem Sinne verstanden haben. 3. Ebenso wie der Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien dürfen die Betriebspartner Unklarheiten bei der Auslegung des Regelwerks durch eine authentische Interpretation auch rückwirkend beseitigen. Eine rückwirkende Regelung verstößt nicht gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) folgenden Vertrauensgrundsatz, wenn es an einem schutzwürdigen Vertrauen in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage fehlt.

Normenkette:

GG Art. 20 Abs. 3 Art. 28 Abs. 1 S. 1 ;