LAG Düsseldorf, vom 17.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 683/03
ArbG Oberhausen, vom 06.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2930/02
Altersteilzeit; Insolvenzrecht; Zinsen - Altersteilzeitansprüche während der Arbeitsphase des Blockmodells in der Insolvenz
BAG, Urteil vom 23.02.2005 - Aktenzeichen 10 AZR 602/03
DRsp Nr. 2005/6612
Altersteilzeit; Insolvenzrecht; Zinsen - Altersteilzeitansprüche während der Arbeitsphase des Blockmodells in der Insolvenz
»1. Ansprüche aus einem Altersteilzeitvertrag nach dem Blockmodell, die für die in der Insolvenz des Arbeitgebers liegende Arbeitsphase geschuldet werden, sind Masseverbindlichkeiten.2. Sie sind Neumasseverbindlichkeiten, soweit sie für die Zeit nach dem ersten Termin geschuldet werden, zu dem der Verwalter nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit kündigen konnte.3. Zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den vorläufigen Insolvenzverwalter.4. Der Verzugszinssatz für Ansprüche aus einem Altersteilzeitverhältnis beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.«
Orientierungssätze:1. Soweit in einem Altersteilzeitverhältnis nach dem Blockmodell die Arbeitsphase in die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers fällt, sind die Ansprüche des Arbeitnehmers für diese Zeit Masseverbindlichkeiten.2. Dies gilt auch für die Aufstockungsleistungen und die Aufstockungsbeiträge zur Rentenversicherung und unabhängig davon, ob der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung in Anspruch genommen hat.
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