Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 06.05.2010 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Abschluss eines Altersteilzeitvertrags.
Die im 1951 geborene Klägerin ist bei der Beklagten seit dem Dezember 1989 als Verwaltungsmitarbeiterin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet u.a. der
Mit Schreiben vom 23.03.2009 beantragte die Klägerin erfolglos bei der Beklagten Altersteilzeit im Blockmodell ab dem 01.10.2009.
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