Die Parteien streiten um eine Altersstundenermäßigung für Lehrer in der Altersteilzeit.
Die am 24.08.1944 geborene Klägerin war beim Beklagten seit dem 09.09.1991 als angestellte Lehrerin in einer Grundschule zu einer monatlichen Bruttovergütung in Höhe von EUR 2.268,-- (Vergütungsgruppe III
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