AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1 S. 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 7 Abs. 2; AGG § 10 S. 1-2 und S. 3 Nr. 6; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Allgemeiner Teil - vom 13.09.2005 § 37 Abs. 1; Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) vom 18.07.2001 § 6 Abs. 1; Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) vom 18.07.2001 § 6 Abs. 3 S. 1-2 und S. 4;
Fundstellen:
AP TVUmBw § 6 Nr. 9
AUR 2016, 215
AUR 2016, 255
BAGE 154, 118
BB 2016, 1011
BB 2016, 563
DB 2016, 15
EzA-SD 2016, 14
NZA 2016, 709
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 9 vom 18.02.2016
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 23.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 50/13
ArbG Hamburg, vom 13.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 263/12
Altersdiskriminierung bei Einkommenssicherung nach § 6 TV UmBwAltersdiskriminierung durch die Regelungen zur Verringerung der persönlichen Zulage gem. § 6 Abs. 3 TV UmBw
BAG, Urteil vom 18.02.2016 - Aktenzeichen 6 AZR 700/14
DRsp Nr. 2016/4251
Altersdiskriminierung bei Einkommenssicherung nach § 6 TV UmBwAltersdiskriminierung durch die Regelungen zur Verringerung der persönlichen Zulage gem. § 6 Abs. 3 TV UmBw
Orientierungssätze:1. § 6 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a iVm. Satz 4 Buchst. a TV UmBw benachteiligt Beschäftigte, die zwar eine Beschäftigungszeit von mindestens 15 Jahren aufweisen, aber das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei der Anrechnung von Einkommenserhöhungen auf die persönliche Zulage unmittelbar wegen des Lebensalters. Ein legitimes Ziel iSd. § 10AGG, das eine derartige Benachteiligung rechtfertigen könnte, ist nicht ersichtlich.2. Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1AGG verstoßen, sind nach § 7 Abs. 2AGG unwirksam. Darunter fallen auch tarifliche Regelungen. Dies entspricht den Vorgaben des Unionsrechts.
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