Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 31. August 2007 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund einer von der Beklagten auf betriebliche Gründe gestützten ordentlichen Kündigung.
Der 1970 geborene Kläger trat im Jahre 1997 in die Dienste der Beklagten und war zuletzt entsprechend der internen Tarifgruppe 5,5 A zu einer Bruttovergütung von 2.577,00 Euro beschäftigt.
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