LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.02.2014
3 Sa 27/13
Normen:
AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1 S. 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 11;
Fundstellen:
DStR 2014, 12
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 08.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 752/12

Altersbenachteiligung durch StellenausschreibungUnbegründete Entschädigungsklage eines abgewiesenen Bewerbers bei Stellenausschreibung für Junior-Consultant

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.02.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 27/13

DRsp Nr. 2014/10521

Altersbenachteiligung durch StellenausschreibungUnbegründete Entschädigungsklage eines abgewiesenen Bewerbers bei Stellenausschreibung für "Junior-Consultant"

Enthält die Stellenausschreibung neben dem Merkmal "Junior Consultant" auch den Hinweis: "Das erwartet Sie: .. in einem professionellen Umfeld mit einem jungen dynamischen Team ..", wird damit weder direkt noch indirekt auf das Merkmal "Alter" abgestellt; der Begriff "Junior" im Zusammenhang mit der Funktionsbezeichnung "Consultant" bezieht sich (im Gegensatz zum "Senior Consultant") erkennbar auf fehlende Berufserfahrung, so dass die Zusammenschau der Merkmale "Junior Consultant" bei objektiver Lesart keine altersbegrenzende Erwartungshaltung der Arbeitgeberin zum Ausdruck bringt ("nicht älter als 30 bis 35 Jahre alt") sondern erkennbar Bewerberinnen und Bewerber angesprochen werden, die noch nicht über eine entsprechende Berufserfahrung verfügen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.11.2012 - 3 Ca 752/12 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Normenkette:

AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1 S. 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 11;

Tatbestand