LAG Düsseldorf - Urteil vom 17.11.2011
11 Sa 867/11
Normen:
ZPO § 303; ArbGG § 67 Abs. 4; BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 06.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 621/11

allgemeine Beweisregeln - Begründung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung - abgestufte Darlegungs- und Beweislast

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2011 - Aktenzeichen 11 Sa 867/11

DRsp Nr. 2013/19974

allgemeine Beweisregeln - Begründung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung - abgestufte Darlegungs- und Beweislast

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 06.06.2011 - 5 Ca 621/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 303; ArbGG § 67 Abs. 4; BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Zahlungsforderungen des Klägers aus dem inzwischen beendeten Arbeitsverhältnis mit der Beklagten.

Der Kläger war bei der Beklagten auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 06./07.01.2010 in der Zeit vom 15.01.2010 bis 28.02.2011 als "Handwerker im Gebäudemanagement" beschäftigt. Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 167 Stunden pro Monat verdiente er 2.100,-- € brutto monatlich.

Ausweislich eines Schreibens an den Kläger vom 16.02.2011 kürzte die Beklagte dessen Gehalt für den Monat Februar 2011 um einen Betrag in Höhe von 571,20 € netto.

1. 2.