Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 06.06.2011 -
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlungsforderungen des Klägers aus dem inzwischen beendeten Arbeitsverhältnis mit der Beklagten.
Der Kläger war bei der Beklagten auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 06./07.01.2010 in der Zeit vom 15.01.2010 bis 28.02.2011 als "Handwerker im Gebäudemanagement" beschäftigt. Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 167 Stunden pro Monat verdiente er 2.100,-- € brutto monatlich.
Ausweislich eines Schreibens an den Kläger vom 16.02.2011 kürzte die Beklagte dessen Gehalt für den Monat Februar 2011 um einen Betrag in Höhe von 571,20 € netto.
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