ArbG Essen, vom 22.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3702/05
Aktienoptionsprogramm; Verfall von Bezugsrechten - Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte; Zusage des Bezugsrechts durch den Arbeitgeber; Optionsrecht als Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis; Bindung des Bezugsrechts an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses; Inhaltskontrolle von Ausübungsbedingungen; Erlöschen von Bezugsrechten auf Grund einer Ausgleichsklausel
BAG, Urteil vom 28.05.2008 - Aktenzeichen 10 AZR 351/07
DRsp Nr. 2008/13887
Aktienoptionsprogramm; Verfall von Bezugsrechten - Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte; Zusage des Bezugsrechts durch den Arbeitgeber; Optionsrecht als Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis; Bindung des Bezugsrechts an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses; Inhaltskontrolle von Ausübungsbedingungen; Erlöschen von Bezugsrechten auf Grund einer Ausgleichsklausel
»1. Gewährt der Arbeitgeber seinen Führungskräften Aktienoptionen, unterliegen die Ausübungsbedingungen einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB.2. Bei dieser Inhaltskontrolle können die zu anderen Sondervergütungen entwickelten Grundsätze in Bezug auf Bindungs- und Verfallklauseln nicht uneingeschränkt herangezogen werden.3. Wird das Bezugsrecht auch nach Ablauf der in § 193 Abs. 2 Nr. 4AktG vorgeschriebenen Wartezeit von mindestens zwei Jahren an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses geknüpft, benachteiligt diese Regelung den Arbeitnehmer in der Regel nicht unangemessen.4. Eine Ausgleichsklausel, wonach sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und anlässlich seiner Beendigung abgegolten sind, erfasst grundsätzlich auch Ansprüche aus Aktienoptionen, wenn die Bezugsrechte vom Arbeitgeber eingeräumt wurden.«
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