Die Parteien streiten um eine der Klägerin gegenüber ausgesprochene Änderungskündigung.
Die Klägerin ist am 9. September 1951 geboren. Sie ist verheiratet und für zwei Kinder unterhaltspflichtig. Seit 1. Juni 1989 ist sie bei der Beklagten als Ausbilderin beschäftigt. Einsatzort gemäß Vertrag vom 1. Juni 1989/21. Juli 1989 ist Trier. Die Klägerin bezog ein monatliches Bruttoentgelt von 2.923,00 DM bei 20 Wochenarbeitsstunden.
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