LAG Köln - Urteil vom 01.03.2010
2 Sa 994/09
Normen:
KSchG § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 16.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2783/08

Änderungskündigung und vertragsgemäße Beschäftigung

LAG Köln, Urteil vom 01.03.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 994/09

DRsp Nr. 2010/8337

Änderungskündigung und vertragsgemäße Beschäftigung

Eine Änderungskündigung wird nicht dadurch unwirksam, dass die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer, der die Kündigung unter Vorbehalt angenommen hat, nicht mit den im Änderungsangebot bestimmten Arbeiten beschäftigt. Vielmehr hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf vertragsgerechte Beschäftigung nach den geänderten Bedingungen, wenn die Kündigung im Übrigen wirksam ist. Bestand vor der Kündigung ein weites Direktionsrecht, so ändert sich hieran nichts, wenn die Änderungskündigung nur die Vergütungshöhe und den Arbeitsort ändern soll.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 16.04.2009 - 7 Ca 2783/08 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 2;

Tatbestand