1.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 13.07.2011 -
2.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
3.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe der Kläger von der Beklagten Zahlungen aus dem Arbeitseinkommen des Herrn D. zur Insolvenzmasse verlangen kann.
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