Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten - das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. März 2012 - 22 Ca 4652/11 - teilweise abgeändert.
Es wird darüber hinaus festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen gemäß dem Kündigungsschreiben der Beklagten vom 29. September 2011 rechtsunwirksam ist.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger 30% und die Beklagte 70% zu tragen, von den Kosten der Berufung hat der Kläger 20%, die Beklagte 80% zu tragen.
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