Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Mai 2012 - 14 Ca 8717/11 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Änderungskündigung.
Die Beklagte betreibt ein Bankunternehmen in der Rechtsform der AG mit ca. 1200 Arbeitnehmern, von denen 633 über Prokura verfügen. Die am A geborene Klägerin ist seit mindestens dem 15. Januar 1998 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt bis zum Ausspruch der Änderungskündigung als Mitarbeiterin im Geschäftsbereich Financial Markets mit einer Bruttovergütung von 9.250 EUR zuzüglich eines Referenzbonus von 20.000 EUR. Der letzte schriftliche Arbeitsvertrag vor der Änderungskündigung stammte vom 7./23. Mai 2001.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|