I.
Im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreites hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen dem Kläger mit Beschluss vom 15.08.2005 für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt D., C-Stadt bewilligt, allerdings umfänglich beschränkt auf die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses bis zum 15.07.2005; im Übrigen hat das Arbeitsgericht den Bewilligungsantrag zurückgewiesen. Der Kündigungsrechtsstreit ist sodann durch einen gerichtlichen Vergleich beendet worden.
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