Abwicklung eines Beschäftigungsverhältnisses in Anwaltssozietät
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.11.2009 - Aktenzeichen 25 Sa 29/09
DRsp Nr. 2010/7127
Abwicklung eines Beschäftigungsverhältnisses in Anwaltssozietät
1. Ein Antrag auf Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ist dahin auszulegen, dass Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz begehrt werden.2. Vereinbaren die Parteien in einem Formulararbeitsvertrag eine "Bruttomonatsvergütung" als Vertragsstrafe und setzt sich die monatliche Vergütung aus einem Festgehalt und einer variablen Umsatzbeteiligung zusammen, verstößt die Vertragsstrafenregelung wegen mangelnder Bestimmtheit gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.3. Eine individuell ausgehandelte Vereinbarung über die Rückzahlung von Fortbildungskosten im Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ist nach § 242BGB jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gestörten Vertragsparität unwirksam, wenn die Dauer der Bindung eine als angemessen anzusehende Bindungsdauer um ein Vielfaches übersteigt und der Ablauf der Bindungsfrist von Entscheidungen Dritter abhängt.
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