Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Rückzahlungsanspruch der Klägerin gegen den Beklagten aus Arbeitgeberdarlehen.
Der Beklagte war ab 04. April 2016 bei der Klägerin als Arbeitnehmer beschäftigt. Zwischen den Parteien ist umstritten, ob die Klägerin dem Beklagten im Juni 2017 ein Arbeitgeberdarlehen iHv. 7.000,00 EUR gewährt hat.
Mit Schreiben vom 23. August 2018 kündigte der Beklagte sein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos und erklärte im Kündigungsschreiben gegenüber dem Geschäftsführer der Klägerin, er sehe sich zu diesem Schritt gezwungen, weil ein weiter bestehendes Arbeitsverhältnis für ihn nicht mehr tragbar sei, nachdem der Geschäftsführer der Lohnzahlung nicht nachgekommen sei.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|