1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.10.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Das vorstehende Urteil des Landgerichts Berlin und das Urteil des Senats sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt von dem beklagten Krankenhausträger Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Hüft-TEP-Operation rechts am 03.01.2017, gestützt auf die Behauptung fehlerhafter Behandlung unter Verletzung von Vorschriften des
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