Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/M. vom 24. August 2012 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und die Weiterbeschäftigung des Klägers.
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