1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 19. November 2008, Az.: 19 a Ca 5866/08, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer bonusrelevanten Auskunft bezüglich bestimmter von ihr abgeschlossener Geschäfte mit Kunden.
Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
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