Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 20.05.2016 (Az.:
Die Kosten der Berufung trägt das beklagte Land.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages.
Der am ... geborene Kläger ist seit dem 01.02.1992 als ... beschäftigt. Bis September 2015 war der Kläger bei der JVA ... tätig. Durch Erlass des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung vom 28.09.2015 ist der Kläger mit Wirkung vom 01.10.2015 an das ... versetzt worden. Der Kläger ist als ... im ... dem ... zugewiesen und in der Telefonzentrale tätig.
Der Kläger bezieht eine durchschnittliche monatliche Vergütung in Höhe von ...€ brutto.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|