Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.01.2021 -
I.
Die Beteiligten streiten über die Errichtung einer Einigungsstelle zur Bestimmung von Arbeiten, die unter erheblichen Erschwernissen ausgeübt werden.
Die Arbeitgeberin beschäftigt insgesamt ca. 215 Arbeitnehmer, darunter 75 Arbeitnehmer in ihrer Stahlgießerei. Sie ist auf Grund ihrer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband an die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie gebunden.
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