LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.06.2018
6 Sa 337/17
Normen:
BGB § 611; BGB § 615;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 07.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 206/17

Abrechnung von Lohnnachzahlungen nach verschiedenen außerordentlichen Kündigungen des Arbeitsverhältnisses

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 337/17

DRsp Nr. 2018/17738

Abrechnung von Lohnnachzahlungen nach verschiedenen außerordentlichen Kündigungen des Arbeitsverhältnisses

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 07.06.2017 - 4 Ca 206/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 615;

Tatbestand

Die Parteien streiten über restliche Vergütungsansprüche des Klägers aus Annahmeverzug nach verschiedenen Kündigungsschutzprozessen und um Ersatz von Steuerberaterkosten.

Der Kläger war bei der beklagten Stadt als Standortleiter des Abfallwirtschaftshofes beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 15. April 2014 mit Wirkung zum 16. April 2014 und stellte die Gehaltszahlungen an den Kläger ein. Im vom Kläger angestrengten Kündigungsschutzprozess haben die Parteien am 24. Februar 2015 vor dem Landesarbeitsgericht - 7 Sa 593/14 - einen Vergleich geschlossen, der auszugsweise folgenden Inhalt hat:

"1. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.

2. ...

1. 2.