LAG Köln - Urteil vom 08.08.1997
11 Sa 656/97
Normen:
BGB § 1004 ;
Fundstellen:
MDR 1998, 1109
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 11190196

Abmahnung; Verschulden; richtige Tatsachenbehauptung

LAG Köln, Urteil vom 08.08.1997 - Aktenzeichen 11 Sa 656/97

DRsp Nr. 2000/2199

Abmahnung; Verschulden; richtige Tatsachenbehauptung

»1. Ist Gegenstand der Abmahnung ein Verhalten des Arbeitnehmers, so ist ein Verschulden des Arbeitnehmers nicht Voraussetzung für ihre Rechtmäßigkeit, d.h. daß auf ein fehlendes Verschulden kein Entfernungsanspruch gestützt werden kann. 2. Ist die in einer Abmahnung enthaltene Schilderung von Tatsachen objektiv richtig, schließt dies grundsätzlich einen Entfernungsanspruch aus; er kommt dann allenfalls ausnahmsweise in Betracht (wie BAG v. 07.09.88 - 5 AZR 725/87).«

Normenkette:

BGB § 1004 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 11190196
Fundstellen
MDR 1998, 1109